Dürnten
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Baugesuchs-Dossier · Dürnten
Checkliste · kantonale Anforderungen
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Dürnten)
Grundbuchauszüge über alle von der Baueingabe erfassten Grundstücke/Grundstücksteile, nicht älter als 1 Jahr.
Aktueller, beglaubigter Katasterplan, nicht älter als 6 Monate, mit projektierten Bauten inkl. Vermassung sowie Grenz-, Gebäude-, Wald- und Gewässerabständen in Rot. Bezug beim Geometerbüro Gossweiler Ingenieure AG, Dübendorf (www.gossweiler.com).
Baumassenberechnung inkl. Berechnungsplänen, damit die Berechnung nachvollzogen werden kann.
Farb- und Materialkonzept ist als Pflichtunterlage einzureichen, inklusive coloriertem Fassadenplan.
Im Umgebungsplan (1:200 oder 1:100) ist der aktuelle Baumbestand zu ermitteln; mit schriftlichem Konzept ist aufzuzeigen, welche Bäume erhalten und welche gefällt werden (§ 238a PBG). Nicht erhaltbare Bäume sind schriftlich zu begründen.
Fassadenhöhe und massgebendes Terrain sind nach IVHB darzustellen (IVHB-Werkbuch auf der Website der Gemeinde Dürnten); Höhenkoten des neuen und des massgebenden Terrains in Schnitten und Fassadenplänen mind. bis zur Parzellengrenze.
Je nach Vorhaben: Bericht zur Ermittlung des massgebenden Terrains mit Grundlagen (Archivpläne) und Plannachweis; massgebendes und heutiges Terrain als Linien in den Ansichtsplänen mit verifizierten Höhenkoten an den Gebäudeeckpunkten.
Bei Abgrabungen ist ein Abgrabungsnachweis gemäss BZO Ziffer 8.3 einzureichen (Vorlage auf der Website der Gemeinde Dürnten).
Berechnung des Bauvolumens nach SIA 416 zur Ermittlung der Baubewilligungsgebühren; zusätzlich Baumassen-/Bauvolumenberechnung des Bestandesbaus zur Ermittlung der Wasser- und Abwassergebühren.
Je nach Vorhaben: Wasseranschlussgesuch mit Installationsanzeige und Sanitärschema sowie separates Abwasseranschlussgesuch; für die Liegenschaftsentwässerung ist frühzeitig die Tiefbauabteilung Dürnten zu kontaktieren.
Je nach Vorhaben ist ein Entsorgungsnachweis für Bauabfälle nach VVEA einzureichen.
Die Eingabequittung aus eBaugesucheZH ist mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) zu signieren oder ausgedruckt mit Originalunterschrift(en) der Hochbauabteilung per A-Post zuzustellen bzw. am Schalter abzugeben.
Alle Formulare, Pläne und Fotos müssen Adresse des Objekts, Name des Objekts und Datum aufweisen; Beschriftung so kurz wie möglich, so lang wie nötig.
Reglemente · Gemeinde Dürnten
Übergeordnetes Recht (Kanton Zürich)
Karten
Verfahren · Kanton Zürich
Eingabeweg: eBaugesucheZH
Vor der Einreichung ausstecken; das Gespann muss bis zur Bekanntmachung stehen und mindestens während der ganzen Auflagefrist stehen bleiben.
Baugesuch über eBaugesucheZH einreichen; die Baubehörde prüft die Unterlagen innert drei Wochen vor.
Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens; die Gesuchsunterlagen liegen gleichzeitig 20 Tage öffentlich auf.
Im Kanton Zürich gibt es keine Einsprache: Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert 20 Tagen seit der Bekanntmachung schriftlich die Zustellung des baurechtlichen Entscheids, sonst ist das Rekursrecht verwirkt.
Entscheid innert zwei Monaten seit der Vorprüfung; bei der erstmaligen Beurteilung von Neubau- und grösseren Umbauvorhaben innert vier Monaten.
Wer die Zustellung verlangt hat, kann innert 30 Tagen seit Zustellung ans Baurekursgericht rekurrieren; erst danach wird der Entscheid rechtskräftig.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), LS 700.1 · Bauverfahrensverordnung (BVV), LS 700.6), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.