Dielsdorf
Gebäudeabstand in Dielsdorf
Der Gebäudeabstand ist in Dielsdorf in 2 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 7 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 31 der Bau- und Zonenordnung.
Der Gebäudeabstand ist der Mindestabstand zwischen zwei Gebäuden. Er ergibt sich oft aus der Summe der Grenzabstände, das Reglement kann ihn eigenständig festlegen.
Extrahiert aus der BZO Dielsdorf (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 31 im Wortlaut, Seite 11
Art. 31 Grundmasse Es gelten folgende Grundmasse: I1 I2 Baumassenziffer max. 8 m³/m² 5 m³/m² Freiflächenziffer 15 % 15 % Grenzabstand min. 5 m 5 m Gebäudeabstand min. 7 m 7 m Grösste Höhe (Gebäude- bzw. Firsthöhe) – gegenüber Wohnzone max. (in Zonenplan besonders bezeichnet) 15 m – im restlichen Zonengebiet max. 20 m 12 m 11 2.5. Zone für öffentliche Bauten
Häufige Fragen
Wie gross ist der Gebäudeabstand in Dielsdorf?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 7 m, festgelegt in 2 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der Gebäudeabstand in der Bauordnung Dielsdorf?
Meist in Art. 31 der Bau- und Zonenordnung Dielsdorf, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.