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Dielsdorf

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Masse in Dielsdorf

Gebäudeabstand in Dielsdorf

Der Gebäudeabstand ist in Dielsdorf in 2 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 7 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 31 der Bau- und Zonenordnung.

Der Gebäudeabstand ist der Mindestabstand zwischen zwei Gebäuden. Er ergibt sich oft aus der Summe der Grenzabstände, das Reglement kann ihn eigenständig festlegen.

ZoneGebäudeabstandFundstelle
I1≥ 7 mArt. 31, S. 11
I2≥ 7 mArt. 31, S. 11

Extrahiert aus der BZO Dielsdorf (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Art. 31 im Wortlaut, Seite 11

Art. 31 Grundmasse Es gelten folgende Grundmasse: I1 I2 Baumassenziffer max. 8 m³/m² 5 m³/m² Freiflächenziffer 15 % 15 % Grenzabstand min. 5 m 5 m Gebäudeabstand min. 7 m 7 m Grösste Höhe (Gebäude- bzw. Firsthöhe) – gegenüber Wohnzone max. (in Zonenplan besonders bezeichnet) 15 m – im restlichen Zonengebiet max. 20 m 12 m 11 2.5. Zone für öffentliche Bauten

Häufige Fragen

Wie gross ist der Gebäudeabstand in Dielsdorf?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 7 m, festgelegt in 2 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht der Gebäudeabstand in der Bauordnung Dielsdorf?

Meist in Art. 31 der Bau- und Zonenordnung Dielsdorf, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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