Cham
| Eingabeweg | cymo ebau Zug (zusätzlich 3 Papierexemplare)Beleg ↗ |
| Gilt seit | fehlt |
| Gebühren | fehlt |
| Behandlungsfrist | fehlt |
Der Eingabeweg entscheidet, ob Pläne physisch eingereicht werden müssen. Wo eBaugesucheZH gilt, läuft die Eingabe vollständig über das kantonale Portal.
- Baugespann aufstellen§ 48 V PBG
Vor der Publikation Profile errichten (Volumen, Umrisse, Fassaden- und Gesamthöhe, Erdgeschosskote); nach Rechtskraft innert Monatsfrist entfernen.
- Einreichung
Über cymo ebau (zg.ebaugesuch.ch); derzeit zusätzlich drei Papierexemplare samt unterschriebener Eingabequittung.
- Publikation & Auflage20 Tage§§ 45, 47a PBG
Öffentliche Auflage 20 Tage; Publikation im Amtsblatt am ersten Tag und ein weiteres Mal während der Auflage.
- Einsprache20 Tage§ 45 Abs. 3 PBG
Innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, mit Antrag und Begründung.
- Bauentscheid2–3 Monate§ 47a PBG
Gesetzliche Frist: zwei Monate ohne Einsprachen, drei Monate mit Einsprachen, jeweils ab vollständigen Unterlagen und Ablauf der Auflagefrist.
2 Monate ohne / 3 Monate mit Einsprachen (§ 47a PBG)
Bauanzeige für geringfügige Vorhaben und Solaranlagen: ohne Einwendung der Behörde innert 20 Tagen darf gebaut werden (§ 44a PBG).
cymo ebau ↗ · Zusätzlich drei Papierexemplare plus unterschriebene Eingabequittung.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), BGS 721.11 · Verordnung zum PBG, BGS 721.111), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben. Massgeblich sind die Angaben der Gemeinde oben. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.