Buchs
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Baugesuchs-Dossier · Buchs
Checkliste · kantonale Anforderungen
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Buchs)
Baugesuch und sämtliche Unterlagen sind datiert, von Gesuchstellenden/Bevollmächtigten und Projektverantwortlichem unterzeichnet einzureichen: dreifach im Anzeigeverfahren, mindestens vierfach im ordentlichen Verfahren. Ein zusätzliches Exemplar, wenn kantonale Amtsstellen zustimmen oder bewilligen müssen (Wegleitung Ziff. 4.3).
Situationsplan in Form eines aktuellen Katasterplans (Original) gemäss amtlicher Vermessung, nicht älter als ein Jahr; die Übereinstimmung mit den massgeblichen Daten und Darstellungsnormen der amtlichen Vermessung ist durch die Nachführungsstelle bestätigen zu lassen (Wegleitung Ziff. 4.3).
Grundstücksentwässerungsgesuch bzw. Situationsplan 1:200/1:100 mit Leitungsmaterial, Durchmesser, Gefälle, Einsteigschächten, Schlammsammlern, Versickerungsanlagen und Fallsträngen inkl. Schmutzwasserwerten (DU). Eigene Wegleitung: https://www.buchs-zh.ch/_docn/1729063/180626_EFP_Wegleitung_zur_Eingabe_der_Grundstucksentwasserung.pdf
Wasseranschlussgesuch bzw. Situationsplan 1:200/1:100 mit Leitungsmaterial, Durchmesser sowie Lage der Gebäudeeinführung und Wasserzählvorrichtung (Wegleitung Ziff. 4.3).
Je nach Art und Lage des Bauvorhabens: aktuelle Grundbuchauszüge über die von der Baueingabe erfassten Grundstücke und Grundstücksteile (§ 5 BVV; Wegleitung Ziff. 4.3).
Je nach Art und Lage des Vorhabens: aktuelle Fotos des Zustands des Baugrundstücks, der unmittelbaren Umgebung und bestehender Bauten und Anlagen (Wegleitung Ziff. 4.3).
Je nach Art und Lage des Bauvorhabens sind Angaben über die äusseren Materialien und Farben einzureichen (Wegleitung Ziff. 4.3).
Nach Erhalt der Baubewilligung je nach Projekt zusätzlich einzureichen: Meldeblatt Bodenverschiebungen, Unterlagen Schutzraumbaupflicht/Ersatzabgabe, feuerpolizeiliche Nachweise, hindernisfreies Bauen, Materialisierungs- und Farbkonzept, Konzept lufttechnische Anlagen, Nachweis energetische/schall-/lüftungstechnische Massnahmen, Lärmschutznachweis Wärmepumpe, Zustandsaufnahme öffentliche Strassen und Wege, Baustelleninstallationsplan mit Entwässerungskonzept (Wegleitung Ziff. 4.3).
Reglemente · Gemeinde Buchs
Übergeordnetes Recht (Kanton Zürich)
Karten
Verfahren · Kanton Zürich
Eingabeweg: Papier oder elektronisch
Vor der Einreichung ausstecken; das Gespann muss bis zur Bekanntmachung stehen und mindestens während der ganzen Auflagefrist stehen bleiben.
Baugesuch über eBaugesucheZH einreichen; die Baubehörde prüft die Unterlagen innert drei Wochen vor.
Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens; die Gesuchsunterlagen liegen gleichzeitig 20 Tage öffentlich auf.
Im Kanton Zürich gibt es keine Einsprache: Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert 20 Tagen seit der Bekanntmachung schriftlich die Zustellung des baurechtlichen Entscheids, sonst ist das Rekursrecht verwirkt.
Entscheid innert zwei Monaten seit der Vorprüfung; bei der erstmaligen Beurteilung von Neubau- und grösseren Umbauvorhaben innert vier Monaten.
Wer die Zustellung verlangt hat, kann innert 30 Tagen seit Zustellung ans Baurekursgericht rekurrieren; erst danach wird der Entscheid rechtskräftig.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), LS 700.1 · Bauverfahrensverordnung (BVV), LS 700.6), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.