Buchs (AG)
Checkliste Baugesuch · Buchs (AG)
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Gemeindespezifische Anforderungen (Buchs (AG))
Das Baugesuch mit allen Beilagen ist digital über das eBau-Portal (ebauportal.ag.ch) einzureichen; die Eingabe physischer Unterlagen ist nicht mehr nötig. Physische Pläne können bei Bedarf verlangt werden.
Unvollständige oder mangelhafte Baugesuche bleiben sistiert, bis alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen; Mehraufwendungen dafür werden zusätzlich verrechnet.
Gemäss Leitfaden wird der Grundbuchauszug benötigt, um Rechte und Lasten auf der Parzelle zu prüfen, die das Bauvorhaben beeinträchtigen könnten.
Dem Gesuch ist ein Situationsplan der amtlichen Vermessung beizulegen, in dem die Lage des Vorhabens mit den Grenzabständen eingezeichnet ist.
Projektpläne (üblich 1:100) mit Farbschema grau = bestehend, gelb = Abbruch, rot = neu; auf jedem Plan Erstellungsdatum, klarer Titel und Unterschrift der Bauherrschaft. Sämtliche Pläne sind von den Bauherren zu unterzeichnen.
Der Leitfaden verlangt die Abklärung, ob das Grundstück noch Ausnützungsziffer zur Verfügung hat (AZ = anrechenbare BGF / anrechenbare Grundstücksfläche gemäss BNO).
Vor Publikation und Auflage sind Bauprofile aufzustellen (Höhen, Umriss, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen korrekt erkennbar); die Gemeinde prüft die Übereinstimmung mit den Plänen, die Profilierung muss bis zum Abschluss des Verfahrens erhalten bleiben.