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Checkliste Baugesuch · Buchs (AG)

Eingabeweg: eBau Aargau · 16 Positionen

baureif

Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.

Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)Pflicht

Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

Bemerkung:
2Begründungen, Unterlagen und Pläne zum BauvorhabenPflicht

Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

Bemerkung:
3EnergienachweisPflicht

Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

Bemerkung:
4Bauprofile (Profilierung)Pflicht

Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

Bemerkung:
5Konformitätserklärung erdbebengerechte Bauweisebedingt

Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

Bemerkung:
6Weitere Unterlagen auf Verlangenbedingt

Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

Bemerkung:
7Digitale Einreichung via eBaubedingt

In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

Bemerkung:
8Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:
9Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)Pflicht

Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

Bemerkung:

Gemeindespezifische Anforderungen (Buchs (AG))

10Volldigitale Einreichung über eBau, physische Pläne nur auf VerlangenPflicht

Das Baugesuch mit allen Beilagen ist digital über das eBau-Portal (ebauportal.ag.ch) einzureichen; die Eingabe physischer Unterlagen ist nicht mehr nötig. Physische Pläne können bei Bedarf verlangt werden.

Bemerkung:
11Sistierung unvollständiger Gesuche, Verrechnung von MehraufwandPflicht

Unvollständige oder mangelhafte Baugesuche bleiben sistiert, bis alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen; Mehraufwendungen dafür werden zusätzlich verrechnet.

Bemerkung:
12GrundbuchauszugPflicht

Gemäss Leitfaden wird der Grundbuchauszug benötigt, um Rechte und Lasten auf der Parzelle zu prüfen, die das Bauvorhaben beeinträchtigen könnten.

Bemerkung:
13Situationsplan der amtlichen Vermessung mit eingezeichnetem VorhabenPflicht

Dem Gesuch ist ein Situationsplan der amtlichen Vermessung beizulegen, in dem die Lage des Vorhabens mit den Grenzabständen eingezeichnet ist.

Bemerkung:
14Plandarstellung: Farbschema, Planbeschriftung, Unterschrift der BauherrschaftPflicht

Projektpläne (üblich 1:100) mit Farbschema grau = bestehend, gelb = Abbruch, rot = neu; auf jedem Plan Erstellungsdatum, klarer Titel und Unterschrift der Bauherrschaft. Sämtliche Pläne sind von den Bauherren zu unterzeichnen.

Bemerkung:
15Vorabklärung/Berechnung der Ausnützungsziffer (AZ)bedingt

Der Leitfaden verlangt die Abklärung, ob das Grundstück noch Ausnützungsziffer zur Verfügung hat (AZ = anrechenbare BGF / anrechenbare Grundstücksfläche gemäss BNO).

Bemerkung:
16Profilierung vor Publikation, Erhalt bis VerfahrensabschlussPflicht

Vor Publikation und Auflage sind Bauprofile aufzustellen (Höhen, Umriss, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen korrekt erkennbar); die Gemeinde prüft die Übereinstimmung mit den Plänen, die Profilierung muss bis zum Abschluss des Verfahrens erhalten bleiben.

Bemerkung:
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.buchs-aargau.ch/verwaltung/dienstleistungen.html/47/egov_service/383 Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.