Bubikon
Ausnützungsziffer in Bubikon
Die Ausnützungsziffer ist in Bubikon in 5 von 9 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.3 bis 0.8. Rechtsgrundlage ist meist Art. 17 der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
| Zone | Ausnützungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| W1 | ≤ 0.3 | Art. 17, S. 29 |
| W2 | ≤ 0.45 | Art. 17, S. 29 |
| W3 | ≤ 0.6 | Art. 17, S. 29 |
| WG3 | ≤ 0.6 | Art. 17, S. 29 |
| Z | ≤ 0.8 | Art. 16, S. 27 |
Extrahiert aus der BZO Bubikon (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Bubikon?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.3 bis 0.8, festgelegt in 5 von 9 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Bubikon?
Meist in Art. 17 der Bau- und Zonenordnung Bubikon. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.