Brugg
Checkliste Baugesuch · Brugg
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Gemeindespezifische Anforderungen (Brugg)
Ab dem 1.7.2026 müssen Baugesuche an die Stadt Brugg online über das eBau-Portal eingereicht werden (Nutzerkonto bzw. Zugang via Smart Service Portal erforderlich).
Katasterplan (Bezug über den AGIS-Viewer des Kantons) mit eingezeichnetem, vermasstem Bauvorhaben inkl. Angabe von Grenz- und Strassenabstand.
Grundrisse aller Geschosse (UG inkl. Kanalisation, EG, OG, Attika, Dachaufsicht), Schnitte, Fassaden/Ansichten und Brandschutzpläne. Alle Pläne vermasst und datiert; Farbschema: schwarz = gleichbleibend, gelb = Abbruch, rot = neu.
Umgebungsplan, sofern Umgebungsarbeiten getätigt werden; bei grossen Vorhaben mit Erläuterungen und Bepflanzungsangaben.
Baubeschrieb ist als datiertes Dokument einzureichen; Baubeschriebe und sonstige Unterlagen in Form eines E-Mails werden nicht angenommen.
Für bestehende Leitungen bis zum öffentlichen Anschluss sind Kanal-TV-Aufnahmen, ein Dichtheitsprotokoll und ein Leitungsplan einzureichen (bereits bei kleinen Bauvorhaben verlangt).
Bei grossen Bauvorhaben in den Ortsteilen Brugg, Lauffohr und Umiken ist die Grünflächenzifferberechnung inkl. Schemaplan einzureichen.
Bei grossen Vorhaben: Baustelleninstallationsplan inkl. Feuerwehr-/Brandschutzplan mit Angaben zu Materialdepot, Handwerkerparkplätzen, Kranstandort etc.
Bei grossen Vorhaben: Parkplatznachweis mit Schleppkurven und Berechnung für Autos, Fahrräder und Mofas; zusätzlich Sichtzonenplan.
Bei grossen Vorhaben: Werkleitungs- und Kanalisationsplan mit Angaben zu Gefälle, Durchmesser, Material und Abflussmenge (l/s) sowie separates Kanalisationsgesuch und Berechnung der in die Kanalisation entwässerten Flächen inkl. Schemaplan.
Berechnung der zulässigen und effektiven Attikageschossflächen inkl. Schemaplan sowie der anrechenbaren Geschossfläche (aGF, § 32 Abs. 2 BauV).
Beim Mehrfamilienhaus ist ein Spielplatzflächennachweis inkl. Schemaplan einzureichen.
Bei grossen Vorhaben: Farb- und Materialisierungskonzept sowie Visualisierungen/Fotomontagen; je nach Projekt auch Schattendiagramm, Mobilitäts-/Verkehrskonzept und Betriebskonzept.
Bei grossen Vorhaben ist eine Selbstbeurteilung zur Notwendigkeit einer Radonmessung einzureichen.
Projektgenehmigungsformular Zivilschutz mit Planunterlagen oder Gesuch um Ersatzabgabe Zivilschutz.
Je nach Vorhaben: Hochwasserschutznachweis (städtisches Formular), Fachgutachten Lärmschutz, Entsorgungsnachweis, Formular Procap (hindernisfreie Bauweise), Situationsplan Erdsonden sowie GWR-Formular (bei mehreren Gebäuden 1 Formular pro Gebäude).
Alle Unterlagen müssen datiert sein. Entstehen durch unvollständige Eingaben erhebliche Mehraufwände, werden diese der Bauherrschaft nach dem Gebührenreglement in Bausachen (Anhang 2 BNO Brugg) weiterverrechnet.
Für das vereinfachte Verfahren nach § 61 BauG müssen sämtliche angrenzenden Parzelleneigentümer schriftlich mit dem städtischen Formular zustimmen; ein Anspruch auf das Verfahren besteht nicht.