Bauma
Checkliste Baugesuch · Bauma
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
Gemeindespezifische Anforderungen (Bauma)
Die Pläne sind mindestens in dreifacher Ausführung (Gemeinde, Gesuchsteller, Gemeindeingenieur) dem Bauamt einzureichen; für jede weitere beurteilende Stelle (z. B. Kanton, SBB, BKZ, kommunale Denkmalpflege, Schutzraum) ist ein zusätzlicher Satz nötig.
Zusätzlich zu den Papierexemplaren sind die Pläne als PDF-Dateien an hochbau@bauma.ch zuzustellen.
Sämtliche Unterlagen müssen datiert und von Bauherrschaft, Projektverfasser und Grundeigentümer unterzeichnet sein.
Aktueller Katasterplan mit eingetragenem Vorhaben inkl. Vermassung, zu beziehen beim Geometerbüro Ingesa AG, Guyer-Zeller-Strasse 27, 8620 Wetzikon (Tel. 044 934 33 88).
Aktueller Grundbuchauszug, nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Bauma, Dorfstrasse 42, 8494 Bauma (Tel. 052 635 10 40).
Auf den Plänen sind Veränderungen farbig zu kennzeichnen: schwarz/grau = bestehende Bauteile, gelb = abzubrechende Bauteile, rot = neue Bauteile.
Auf dem Fassadenplan muss die Gebäudehöhe an allen Gebäudeecken ersichtlich sein, ebenso die Vermassung der Dachaufbauten; Grundrisse der betroffenen Stockwerke im Massstab 1:100 oder 1:50.
Im ordentlichen Verfahren sind darstellbare Vorhaben am Mittwoch vor der öffentlichen Bekanntmachung auszustecken und während der ganzen Auflagefrist (20 Tage) stehen zu lassen; bei mangelhafter Aussteckung ist eine erneute gebührenpflichtige amtliche Publikation erforderlich.
Mit dem Baugesuch ist das Meldeformular QS-Person Brandschutz oder das Formular Brandschutznachweis einzureichen; zusätzlich Brandschutzpläne.
Massgebliche Grundlage für die Baueingabepläne ist der letztbewilligte Stand, der bei der Gemeinde erhältlich ist; unvollständige oder inkorrekt dargestellte Unterlagen können zur Sistierung des Baugesuchs führen.