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Baugesuchs-Dossier · Basel

Eingabeweg: Online-Baubegehren BS (OBG) · BZO-Stand: 01.11.2025 · 27 Positionen

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Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baubegehren über die Web-Plattform «Online-Baubegehren» (OBG)Pflicht

Für Baubegehren und Meldeverfahren ist die kantonale Web-Plattform OBG zu verwenden; das Begehren gilt erst als eingereicht, wenn die Plattform vollständig ausgefüllt und abgeschickt ist (§§ 19 und 21 ABPV). § 38 Abs. 1 BPV: Baubegehren in der Zuständigkeit des Bau- und Gastgewerbeinspektorats sind elektronisch einzureichen; während einer Übergangsfrist wird Papier noch akzeptiert.

Bemerkung:
2Unterschriftenblatt (Eigentum, Bauherrschaft, Planverfassung)Pflicht

Von Grundeigentümerschaft, Bauherrschaft und projektverfassender Person zu unterzeichnen; mit der Unterschrift wird auch der Publikation der Unterlagen im Internet zugestimmt (§ 22 ABPV, § 38 Abs. 3 BPV).

Bemerkung:
3Situationsplan aus dem ÖREB-Katasterauszug mit Anhang A, max. 3 Monate altPflicht

Jedes Baubegehren braucht einen Situationsplan aus dem «ÖREB-Katasterauszug mit Anhang A: Zusatzinformationen für Baubegehren», höchstens drei Monate alt, mit eingezeichnetem und vermasstem Vorhaben. Farbcode: rot mehrgeschossig, orange erdgeschossig, rot schraffiert unter Terrain, gelb Abbruch, blau Änderung (§ 24 ABPV).

Bemerkung:
4Grundrisspläne aller Geschosse 1:100 oder 1:50Pflicht

Alle Räume vermasst und mit bestehender wie neuer Nutzung bezeichnet; Grundriss-, Schnitt- und Fassadenpläne im selben Massstab, Darstellung nach SIA 400 (Bestand grau/schwarz, Abbruch gelb, neu rot). Im Erdgeschossplan zusätzlich Schnittbezeichnungen, Bau- und Strassenlinien, Meereshöhe und Projektkoten (§§ 25, 26, 28, 29, 30 Abs. 4 ABPV).

Bemerkung:
5Schnittpläne mit Zonenprofil und LichteinfallswinkelnPflicht

In den Schnittplänen sind Höhenkoten, das Profil der Zone und die Lichteinfallswinkel einzutragen; gewachsenes Terrain gestrichelt, neues ausgezogen, beide mit Koten auf einen Höhenfixpunkt bezogen (§ 30 Abs. 1 und 2 ABPV).

Bemerkung:
6Fassadenpläne inklusive Anschluss an die NachbargebäudePflicht

Die Anschlussfassaden der Nachbargebäude sind mindestens über die erste Fensterachse hinaus einzuzeichnen; auf Antrag mitwirkender Behörden kann das BGI die vollständigen Nachbarfassaden verlangen (§ 30 Abs. 3 ABPV).

Bemerkung:
7Umgebungsgestaltung (Wege, Parkplätze, Grünflächen)bedingt

Umgebungsgestaltung, Baumfällungen und Neubepflanzungen müssen ersichtlich sein; dafür kann auch ein separater Plan eingereicht werden (§ 30 Abs. 5 i. V. m. § 25 ABPV).

Bemerkung:
8Berechnung der Bruttogeschossfläche (BGF)bedingt

Bei BGF-relevanten Vorhaben ist eine leicht nachvollziehbare Berechnung beizulegen (§ 32 ABPV). Grundlage sind §§ 5–8 BPG; dabei gilt: massgebend ist der höhere Wert aus Ausnützungsziffer und Vergleichsprojekt.

Bemerkung:
9Kanalisationsbegehrenbedingt

Ist nach der kantonalen Gewässerschutzverordnung ein Kanalisationsbegehren nötig, ist es zusammen mit dem Baubegehren einzureichen (§ 33 ABPV).

Bemerkung:
10Grundbuchauszug und allfälliger Mutationsplanbedingt

Liegt das Vorhaben im Bereich einer Servitut oder anderen Eigentumsbeschränkung, sind Grundbuchauszug und allfälliger Mutationsplan einzureichen (§ 34 Abs. 1 ABPV); Dienstbarkeiten für Zufahrt, Nutzungsverlagerung und Lichteinfall mit Unterschriften der Grundpfandgläubiger (§ 38 Abs. 4 BPV).

Bemerkung:
11Schriftliches Einverständnis betroffener Nachbarnbedingt

Wenn Nachbargrundstücke dauerhaft baulich beansprucht werden (etwa bei Aussenwärmedämmungen, unwesentlichen Bauteilen oder Erdankern), ist das schriftliche Einverständnis der betroffenen Grundeigentümerschaft einzuholen (§ 34 Abs. 2 und 3 ABPV).

Bemerkung:
12Ingenieurbericht Erdbebensicherheit (ab 1 Mio. Franken Baukosten)bedingt

Ab einer Baukostensumme von 1 Mio. Franken ist der Ingenieurbericht mit dem Baubegehren einzureichen und zu deklarieren, ob Ertüchtigungsmassnahmen nötig sind. Einfamilienhäuser sind ausgenommen (§ 36 Abs. 2 und 3 ABPV).

Bemerkung:
13Antrag auf Ausnahmebewilligung mit Begründungbedingt

Sieht das Vorhaben Abweichungen von Bauvorschriften vor, sind Antrag und Begründung in der Regel mit dem Baubegehren einzureichen (§ 37 ABPV, §§ 80 ff. BPG).

Bemerkung:
14Nachweis der Fachkenntnisse der projektverfassenden Personbedingt

Wer Bauprojekte und Baubegehren verfasst, muss über die nötigen Fachkenntnisse verfügen und sich auf Verlangen ausweisen; auf ohne genügende Fachkenntnisse verfasste Begehren wird nicht eingetreten (§ 37 BPV, anerkannte Berufe nach § 16 Abs. 3 ABPV).

Bemerkung:
15Modell oder Profilierung auf Verlangenbedingt

Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat kann ein Modell und je nach Bedeutung des Vorhabens eine Profilierung verlangen (§ 42 ABPV). Anders als in den meisten Kantonen besteht in Basel-Stadt KEINE generelle Baugespann-Pflicht vor der Eingabe.

Bemerkung:
16Weitere Unterlagen auf Verlangenbedingt

Im Einzelfall kann das BGI weitere Unterlagen verlangen; auf unvollständige Baubegehren wird nicht eingetreten (§ 31 ABPV, § 38 Abs. 6 BPV).

Bemerkung:
17Nachweis der Einhaltung des Wohnanteilplansbedingt

Angabe, ob der Wohnanteilplan eingehalten wird; andernfalls ist eine Ausnahmebewilligung zu beantragen.

Bemerkung:
18Formular Abbruch von Wohnraumbedingt

Formular des Bau- und Gastgewerbeinspektorates für den Abbruch von Gebäuden, die vorwiegend Wohnzwecken dienen.

Bemerkung:
19Formular Zweckentfremdung von Wohnraumbedingt

Formular für die Umnutzung bestehender Wohnungen zu gewerblichen Zwecken.

Bemerkung:
20Formular Bauliche Zivilschutzmassnahmenbedingt

Nachweis der Schutzraumbaupflicht für Wohnbauten, Heime und Spitäler.

Bemerkung:
21Veloparkplatznachweisbedingt

Nachweis der erforderlichen Anzahl Veloabstellplätze.

Bemerkung:
22Angabe der früheren Nutzung in den Plänenbedingt

In den Eingabeplänen neben der neuen auch die bisherige Nutzung jedes betroffenen Raums bezeichnen.

Bemerkung:
23Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Basel)

24Beurteilung durch die Stadtbildkommission (Schutz-/Schonzone, Denkmalverzeichnis)bedingt

Das Bauinspektorat unterbreitet der Stadtbildkommission alle Baubegehren, die Bauten oder Anlagen in der Stadt- und Dorfbild-Schutzzone oder -Schonzone betreffen oder im Denkmalverzeichnis eingetragen sind (BPV §16). Die Kommission beurteilt die Gestaltung von Bauten, Anlagen, Reklamen, Aufschriften und Bemalungen auf die vom Bau- und Planungsgesetz verlangte gute Gesamtwirkung; Fälle geringerer Bedeutung beurteilt das Fachsekretariat der Stadtbildkommission. Kontakt: Münsterplatz 11, 4001 Basel, sbk@bs.ch, +41 61 267 92 36. Quelle: https://staatskalender.bs.ch/organization/regierung-und-verwaltung/bau-und-verkehrsdepartement/kommissionen/stadtbildkommission

Bemerkung:
25Abklärung Denkmalschutz bei eingetragenen Baudenkmälernbedingt

Für Liegenschaften im Denkmalverzeichnis gelten besondere Anforderungen im Baubewilligungsverfahren; ob ein Gebäude eingetragen ist, lässt sich vorab beim Kanton klären ('Mein Haus – ein Baudenkmal?'). Baubegehren an solchen Objekten werden der Stadtbildkommission bzw. den Denkmal-Fachstellen unterbreitet. Quelle: https://www.bs.ch/themen/umwelt-und-bauen/grundstueck-und-gebaeude/mein-haus-ein-baudenkmal

Bemerkung:
26Fällgesuch für geschützte Bäume (Stadt Basel: ab 50 cm in Baumschutzgebieten, ab 90 cm ausserhalb)bedingt

In der Stadt Basel sind Bäume in Baumschutzgebieten ab 50 cm Stammumfang und ausserhalb der Baumschutzgebiete ab 90 cm Stammumfang (gemessen 1 m über Boden) geschützt. Bei einem Bauvorhaben ist das Fällgesuch dem Baubegehren beizulegen (siehe Grundformular 'Baubewilligungspflichtige Bauten und Anlagen'); ohne Bauvorhaben läuft das Verfahren über die Stadtgärtnerei. Fällarbeiten sind vom 1. März bis 31. Juli untersagt (Vogelnistzeit). Quelle: https://www.bs.ch/bvd/bgi/baubewilligungsverfahren/baumfaellungen

Bemerkung:
27Allmendbewilligung für Bauinstallationen auf öffentlichem Grundbedingt

Bauinstallationen auf Allmend (Mulden, Materiallager, Container, Gerüste) mit mehr als 10 m² Fläche und/oder mehr als 20 Tagen Installationszeit sind bewilligungs- und gebührenpflichtig; kleinere/kürzere Installationen sind meldepflichtig, aber gebührenfrei. Antrag über das Online-Formular der Allmendverwaltung des Tiefbauamts; es gilt die Richtlinie Bauinstallationen (https://media.bs.ch/original_file/8dc84ecf536caaab543629406546d63aabdc9ec3/richtlinie-bauinstallationen-4.pdf). Quelle: https://www.tiefbauamt.bs.ch/oeffentlicher-raum/nutzung-des-oeffentlichen-raumes/bauen-auf-oeffentlichem-grund/bauinstallationen.html

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Basel

https://www.gesetzessammlung.bs.ch/api/de/versions/6680/pdf_file

Übergeordnetes Recht (Kanton Basel-Stadt)

https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/730.100
https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/730.110

Karten

https://oereb.bs.ch/
https://map.geo.bs.ch/

Verfahren · Kanton Basel-Stadt

Eingabeweg: Online-Baubegehren BS (OBG)

1Hinweise im Gelände§ 91 BPG, § 46 BPV

Basel-Stadt kennt kein klassisches Baugespann-Obligatorium: Während der Einsprachefrist machen im Regelfall Schilder mit dem Text der öffentlichen Anzeige (oder Profile) im Gelände auf das Vorhaben aufmerksam.

2Einreichung

Online-Baubegehren (OBG); seit Februar 2026 ist das Verfahren vollständig digital möglich, Papier bleibt in der Übergangsphase zulässig.

3Anzeige des Baubegehrens§§ 45, 47 BPV

Anzeige im Kantonsblatt und im Internet; die Gesuchsunterlagen können während der Einsprachefrist beim Bau- und Verkehrsdepartement eingesehen werden.

4Einsprache30 Tage§ 48 BPV

Innert 30 Tagen nach der Anzeige im Kantonsblatt, im Doppel mit Begründung.

5Bauentscheid≈ 3 Monate§ 87 BPG

In der Regel innert drei Monaten; komplizierte Vorhaben (insbesondere mit UVP) in der Regel spätestens ein Jahr nach Einreichung.

https://www.bs.ch/bvd/bgi/baubewilligungsverfahren/baubegehren-erfassen-und-einreichen

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Bau- und Planungsgesetz (BPG), SG 730.100 · Bau- und Planungsverordnung (BPV), SG 730.110), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleBau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI), Abteilung Baubewilligungen und -kontrolle
AdresseMünsterplatz 11, 4001 Basel
Telefon061 267 92 00
E-Mailbvdbgi@bs.ch
SchalterzeitenTäglich 09.00–11.00 und 14.00–16.00; baurechtliche Beratungen nur nach Online-Terminbuchung
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.bs.ch/bvd/bgi/baubewilligungsverfahren. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.