Bäretswil
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Baugesuchs-Dossier · Bäretswil
Checkliste · kantonale Anforderungen
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Bäretswil)
In der Regel einzureichen: Grundbuchauszug vom Grundbuchamt, einfach (MB Baug, «Welche Gesuchsunterlagen sind einzureichen?»).
Baugesuchsformular, Katasterkopie sowie Grundrisse/Fassaden/Schnitte (mind. 1:100 inkl. Vermassung und Höhenkoten) je 3-fach; Umgebungsplan 3-fach; Ausnützungs- und Parkplatzberechnung, Materialien-/Farbangaben, Zustimmungserklärung Näherbau, Begründung von Ausnahmegesuchen und Berechtigungsnachweis je 2-fach (MB Baug).
Katasterkopie 3-fach, Bezug über www.ingesa.ch (Nachführungsgeometer; MB Baug).
Je nach Art des Bauvorhabens: Angaben über die vorgesehenen äusseren Materialien und Farben, 2-fach (MB Baug).
Bei Stockwerkeigentum ist je nach Reglement der Beschluss der Versammlung oder das Einverständnis des Präsidenten erforderlich (MB Baug).
Bei einer Wertvermehrung über Fr. 50'000 fallen zusätzliche Gebühren für Anschlüsse an Werkleitungen und Kanalisation an; in der Baubewilligung wird hierfür ein Depositum verlangt. Schlussabrechnung mit der GVZ-Gebäudeschatzung nach Bauvollendung (MB Baug, «Kosten»).
Darstellbare Vorhaben sind im ordentlichen Verfahren vor der öffentlichen Bekanntmachung auszustecken; wenn nicht möglich, Hinweistafel mit Bauplänen am Gebäude. Die Aussteckung muss mindestens während der Auflagefrist von 20 Tagen stehen (§ 311 PBG; MB Baug).
Baugesuche können elektronisch via eBaugesucheZH eingereicht werden; bis die rechtlichen Grundlagen für komplett digitalen Geschäftsverkehr vorhanden sind, sind zusätzlich drei Papierexemplare des Baugesuchs, der Gesuchsunterlagen und der von Hand unterschriebenen Eingabequittung einzureichen (MB Baug, Stand 13.07.2022).
Meldeverfahren Solaranlagen: Unterlagen sind 2-fach, datiert und unterschrieben bei der Gemeinde einzureichen; die Baubehörde teilt innert 30 Tagen mit, sofern ein ordentliches Verfahren notwendig ist (MB Baug).
Reglemente · Gemeinde Bäretswil
Übergeordnetes Recht (Kanton Zürich)
Karten
Verfahren · Kanton Zürich
Eingabeweg: Papier (Abgabe am Schalter)
Vor der Einreichung ausstecken; das Gespann muss bis zur Bekanntmachung stehen und mindestens während der ganzen Auflagefrist stehen bleiben.
Baugesuch über eBaugesucheZH einreichen; die Baubehörde prüft die Unterlagen innert drei Wochen vor.
Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens; die Gesuchsunterlagen liegen gleichzeitig 20 Tage öffentlich auf.
Im Kanton Zürich gibt es keine Einsprache: Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert 20 Tagen seit der Bekanntmachung schriftlich die Zustellung des baurechtlichen Entscheids, sonst ist das Rekursrecht verwirkt.
Entscheid innert zwei Monaten seit der Vorprüfung; bei der erstmaligen Beurteilung von Neubau- und grösseren Umbauvorhaben innert vier Monaten.
Wer die Zustellung verlangt hat, kann innert 30 Tagen seit Zustellung ans Baurekursgericht rekurrieren; erst danach wird der Entscheid rechtskräftig.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), LS 700.1 · Bauverfahrensverordnung (BVV), LS 700.6), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.