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Aarburg

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Baugesuchs-Dossier · Aarburg

Eingabeweg: eBau Aargau · BZO-Stand: 30.03.2016 · 19 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)Pflicht

Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

Bemerkung:
2Begründungen, Unterlagen und Pläne zum BauvorhabenPflicht

Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

Bemerkung:
3EnergienachweisPflicht

Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

Bemerkung:
4Bauprofile (Profilierung)Pflicht

Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

Bemerkung:
5Konformitätserklärung erdbebengerechte Bauweisebedingt

Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

Bemerkung:
6Weitere Unterlagen auf Verlangenbedingt

Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

Bemerkung:
7Digitale Einreichung via eBaubedingt

In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

Bemerkung:
8Lärmangaben / Lärmschutznachweis (LSV)bedingt

Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

Bemerkung:
9Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)Pflicht

Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Aarburg)

10Pläne grösser DIN A3 zusätzlich 2-fach in Papierbedingt

Trotz eBau-Einreichung sind Pläne, die grösser als DIN A3 sind, immer auch zweifach in Papierform einzureichen.

Bemerkung:
11Vollständiger Planinhalt auf allen PlänenPflicht

Alle Pläne müssen Projekttitel, Plantitel, Massstab, Erstellungs-/Revisionsdatum, Plangrösse und die Kote fertig Boden Erdgeschoss (±0.00 = xxx.xx m ü. M.) enthalten. Die SIA 400 ist verbindlich, aber nicht abschliessend.

Bemerkung:
12Katasterplan/Situationsplan 1:500 oder 1:1000 ab amtlicher VermessungPflicht

Katasterplan aus dem Geoportal des Kantons (Karte «Amtliche Vermessung»), Bezugsort auf dem Plan ersichtlich; dann keine Geometer-Beglaubigung nötig. Beim Geometer bezogene Pläne sind vor Einreichung beglaubigen zu lassen. Erforderlich: Nordpfeil, Parzellennummern der eigenen und angrenzenden Parzellen (auch über Eck), Strassen-/Grenzabstände und Aussenmasse des Projekts.

Bemerkung:
13Umgebungsplan 1:100 mit Höhenangaben in m ü. M.Pflicht

Umgebungsplan mit Nordpfeil, EG-Grundriss, Vermassung (Grenz-/Strassen-/Gebäudeabstände, Aussenmasse, Zufahrten und Parkplätze, Nebenbauten) sowie Höhenangaben inkl. m ü. M. für gewachsenes und neues Terrain, Einfriedungen und Stützmauern.

Bemerkung:
14Kanalisationsunterlagen gemäss Wegleitung/Checkliste Liegenschaftsentwässerung AarburgPflicht

Die Anforderungen an die Kanalisations-/Entwässerungsunterlagen richten sich nach dem separaten Dokument «Wegleitung_Checkliste_Liegenschaftsentwässerung_Aarburg» auf der Gemeinde-Homepage.

Bemerkung:
15Grundrisse 1:100 mit Boden- und Fensterflächen pro RaumPflicht

Grundrisse mit Nordpfeil, Vermassung (Aussenmasse, Wandstärken, Innenräume, Fensteröffnungen inkl. Höhen), Raumbezeichnungen, Bodenfläche und Fensterfläche pro Raum, Brüstungs-/Sturzhöhen und Schnittlinien.

Bemerkung:
16Längs- und Querschnitte 1:100 mit Terrainverlauf bis zum NachbarnPflicht

Schnitte mit bestehendem und neuem Terrain bis und mit Übergang zum Nachbargrundstück, Parzellengrenzen sowie Höhenangaben inkl. m ü. M. (Terrain, Raumhöhen, Dachkonstruktion).

Bemerkung:
17Fassadenpläne 1:100 mit Koten und eingestricheltem UntergeschossPflicht

Fassaden mit Terrain bis zum Nachbarn (bestehend/neu), eingestrichelten Untergeschossen, Parzellengrenzen, Höhenkoten (OK fertig Boden aller Geschosse, First- und Gebäudehöhe als Kote und Bemassung) sowie Länge/Breite der Fassadenöffnungen.

Bemerkung:
18Farb- und Materialangaben zu allen wichtigen BauteilenPflicht

Minimalanforderung: Angaben zu Material/Produkttyp und Farbe aller wichtigen Bauteile.

Bemerkung:
19Umbauten: Farbschema schwarz/gelb/rot, ggf. separate Bestandes- und Abbruchplänebedingt

Bei Umbauten gilt das Standard-Farbschema (schwarz = bestehend, gelb = Abbruch, rot = neu); wo nötig sind separate Pläne für Bestand und Abbruch einzureichen.

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Aarburg

https://www.aarburg.ch/_doc/2913629

Übergeordnetes Recht (Kanton Aargau)

Baugesetz (BauG)SAR 713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.100
https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/713.121

Karten

https://apps.geo.ag.ch/oereb/client/
https://www.ag.ch/app/agisviewer4/v1/agisviewer.html

Verfahren · Kanton Aargau

Eingabeweg: eBau Aargau

1Profile aufstellen§ 60 Abs. 3 BauG

Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).

2Einreichung

In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.

3Publikation & Auflage30 Tage§ 60 Abs. 2 BauG

Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.

4Einwendung30 Tage§ 60 Abs. 2, § 4 BauG

Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.

5Bauentscheid§ 5 BauG

Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.

https://www.ag.ch/de/themen/planen-bauen/baubewilligungen/ebau-aargau

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleBau Planung Umwelt (BPU)
AdresseStädtchen 37, Postfach 32, 4663 Aarburg
Telefon062 787 14 70
E-Mailbpu@aarburg.ch
SchalterzeitenMo 09.00–11.30, 14.00–18.00; Di 09.00–11.30, 14.00–16.00; Mi 14.00–18.00; Do 09.00–11.30; Fr 09.00–11.30, 14.00–16.00
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.aarburg.ch/dienstleistungen/40879. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.