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Art. 7.1 · Instrumente zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie Zentrumsgebiete

BZO Zumikon · S. 57 · Original-PDF

7.1 Instrumente zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie Zentrumsgebiete Zur Förderung der Innenentwicklung wurden die verschiedenen Instrumente einander gegenübergestellt. Variante 1 Strategie Arealüberbauung Die Bau- und Zonenordnung kann Arealüberbauungen zulassen. Die Bauten und Anlagen sowie deren Umschwung müssen besonders gut gestaltet sowie zweckmässig ausgestattet und ausgerüstet sein. Dafür können bezüglich Ausnützung, Abständen, Geschosszahl/Gebäudehöhe etc. Erleichterungen gewährt werden. Dieser Bonus kann auch gestaffelt (abhängig von der Grundstücksfläche) gewährt werden. Der Bauherr ist in der Gestaltung freier als bei einem Gestaltungsplan. Er muss dabei die erhöhten Anforderungen an die Gestaltung gemäss § 71 PBG erfüllen und die Arealüberbauung muss eine festgelegte Minimalfläche umfassen. Wichtigste Punkte • Es wird eine bessere bauliche Lösung als bei der Regelbauweise angestrebt und eine grössere Gestaltungsfreiheit gewährt. • Die Arealüberbauung kann im normalen Baubewilligungsverfahren behandelt werden. Es ist keine Genehmigung durch das ARE notwendig. • Die Bauten und Anlagen sowie deren Umschwung müssen "besonders gut" gestaltet sein (§ 71 PBG). Beurteilung Die Gemeindeversammlung regelt die Arealüberbauung in der BZO. Die Überbauungen werden im normalen Baubewilligungsverfahren behandelt. Die Hürde ist für die Grundeigentümer eher klein. Während die Qualität durch die Anforderungen gemäss § 71 PBG gefordert wird, kann die Umsetzung der Ziele gemäss Entwicklungsstrategie nicht direkt eingefordert werden. Es kann jedoch ein einheitliches Konzept im Rahmen der erhöhten Anforderungen verlangt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.