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Art. 6.2 · Kernzone

BZO Zumikon · S. 52 · Original-PDF

6.2 Kernzone Konzentration auf das Wesentliche Im Sinne des Konzepts "Weniger Vorschriften – Mehr Qualität" werden die bisherigen Artikel 3–10 entschlackt und auf das Wesentliche reduziert. In einem neuen Zweckartikel wird das ortsbauliche Ziel dieser Zonenvorschriften erläutert. Analog zur Zentrumszone wird auf das zweite Dachgeschoss verzichtet. Im Gegensatz zur Zentrumszone wird aber auf ein zusätzliches Vollgeschoss verzichtet, was zu einer geringfügigen Minderausnützung zugunsten einer ruhigeren Dachlandschaft führen kann. Abweichungen bei besonders guter Gestaltung In der Bauordnung wird ein Artikel eingefügt, welcher der Baubehörde die Kompetenz gibt, bei besonders guter, zeitgemässer Gestaltung Erleichterungen bei der Stellung der Bauten und der Detailgestaltung zuzulassen. Solche Abweichungen setzen ein Modell sowie eine positive Beurteilung durch ein Fachgutachten voraus.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.