Art. 6.1 · Ortsbauliche Grundhaltung
BZO Zumikon · S. 51 · Original-PDF
6.1 Ortsbauliche Grundhaltung Weniger Vorschriften – mehr Qualität Trotz detaillierter Gestaltungsvorschriften kann nicht sichergestellt werden, dass durchgehend befriedigende oder gute Lösungen entstehen. Wenn nicht das Richtige gemessen wird, erhält man auch nicht das richtige Ergebnis. Aufgrund dieser Erkenntnis sollten nicht nur Masse und Vorschriften im Vordergrund stehen. Der Gemeinderat Zumikon hat eine liberale Grundhaltung. Deshalb sollen die Bauvorschriften reduziert werden. Ein attraktives Dorfbild und attraktive Überbauungen sind wichtige Standortfaktoren und dürfen nicht vernachlässigt werden. Grundsatz Die Wahrung der Eigenart und Identität von Zumikon ist ein zentrales Anliegen. Es wird die Entwicklung einer zeitgemässen Baukultur im vorstädtischen Kontext unter Berücksichtigung der bestehenden Qualitäten und Merkmale des Ortsbildes angestrebt. Wegleitend ist die von der Gemeindeversammlung am 19. Mai 2015 verabschiedete Entwicklungsstrategie, namentlich die drei folgenden Planungsgrundsätze: • Entwicklung innerhalb des bestehenden Siedlungsraums sicherstellen; • Entwicklungsfokus wird auf die ausgewiesenen Zentrumsräume gelegt (Dorfzentrum, Waltikon, Maiacher); • Durchgrünten Siedlungsraum zwischen den Verdichtungsräumen bewahren. Beratung statt Kontrolle Die gestalterische Qualitätssicherung wird im bisherigen Rahmen von der Baubehörde (Gemeinderat) gewährleistet. Aufgrund der generellen Gestaltungskriterien kann Einfluss auf die Bauvorhaben an empfindlichen Lagen genommen werden. Bei Abweichungen in Schutzzonen soll eine detaillierte Beurteilung mittels Fachgutachten erfolgen. Beispiele Illnau-Effretikon und Kleinandelfingen In Illnau-Effretikon und in Kleinandelfingen haben sich die Baubehörden zur Umsetzung der Gestaltungskriterien in wichtigen Teilgebieten der Gemeinde unterschiedliche Hilfsmittel erarbeitet. In Illnau-Effretikon ist es eine Bilderdokumentation und in Kleinandelfingen ein Beurteilungsraster. Welches der angemessene Weg in Zumikon ist, ist nach der Genehmigung der Bauund Zonenordnung festzulegen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.