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Art. 5.4 · Verkehr

BZO Zumikon · S. 50 · Original-PDF

5.4 Verkehr Im Verkehrsplan sind die für die Verkehrserschliessung wichtigen Anlagen festgelegt: • Fussverkehr: Sicherstellung eines durchgängigen und dichten Netzes an Fuss- und Wanderwegen • Öffentlicher Verkehr: Bezeichnung der Bushaltestellen • Strassen: Bezeichnung von Sammelstrassen und Langsamfahrzonen • Parkierung: Sicherung der Parkierungsanlagen von öffentlichem Interesse Auf Festlegungen zum Veloverkehr (Velowege) und zu Reitwegen wird auf kommunaler Stufe verzichtet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.