Art. 38 · Suter • von Känel • Wild • AG
BZO Zumikon · S. 59 · Original-PDF
38 Suter • von Känel • Wild • AG Gesamtrevision Ortsplanung Zumikon Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Variantenentscheid Für die Zentrumsgebiete Waltikon und Maiacher wird die Variante 2 "Sonderbauvorschriften" als geeignete Strategie für die qualitätsvolle Innenentwicklung angesehen. Ein Bonus kann dazu beitragen, dass die Grundeigentümer gemeinsam planen und nicht auf den Einzelparzellen nach der Grundordnung der BZO bauen. Im Zentrumsgebiet Dorfzentrum – heutige Zonierung teilweise Zentrumszone, Zone für öffentliche Bauten und Freihaltezone – wurde die Umsetzung eines öffentlichen Gestaltungsplans (Variante 3) in Erwägung gezogen. Aufgrund der sehr differenzierten Grundeigentümerstruktur und der grösseren Spielräume im Bereich der Zone für öffentliche Bauten mit Gemeindeliegenschaften hat sich der Gemeinderat im Bereich der heutigen Zentrumszone dazu entschieden, ebenfalls mittels Sonderbauvorschriften Anreize für eine langfristige qualitätsvolle Innenentwicklung zu signalisieren. Entscheid Gemeindeversammlung An der Gemeindeversammlung vom 5. und 6. März 2018 wurde von der Stimmbevölkerung beschlossen, auf die vom Gemeinderat vorgeschlagenen Sonderbauvorschriften zu verzichten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.