Art. 3 · 2. Bauzonen
BZO Zumikon · S. 8 · Original-PDF
3 Suter • von Känel • Wild • AG Gemeinde Zumikon Bau- und Zonenordnung Massgebende Pläne Artikel 2 Für die Abgrenzung der Zonen und für Anordnungen innerhalb der Zonen ist der Zonenplan im Massstab 1:5000 massgebend. Für die Waldabstandslinien und für den Aussichtsschutz gelten die Ergänzungspläne 1:2500. Sie gehen dem Zonenplan vor. Für den genauen Verlauf der Festlegungen gilt der entsprechende Datensatz der amtlichen Vermessung. Ortsbauliche Grundhaltung Artikel 3 Die Wahrung der Eigenart und Identität von Zumikon ist ein zentrales Anliegen. Es wird die Entwicklung einer zeitgemässen Baukultur unter Berücksichtigung der bestehenden Qualitäten und Merkmale des Ortsbildes angestrebt. Die Baubehörde legt die Gestaltungskriterien (Massstäblichkeit, Volumen und Formen, Proportionen, Fassadenstruktur, Dachgestaltung, Umgebung mit Übergang zum öffentlichen Raum und Parkierung, Farben, Materialien, usw.) fest, namentlich für das Bauen in den Zentrumsgebieten, am Siedlungsrand und in landschaftlich empfindlichen Lagen. Besonderes Augenmerk wird auf die stimmige Körnung der Bauten und ein durchgrüntes Erscheinungsbild der Wohnquartiere gelegt. 3 Suter • von Känel • Wild • AG Gesamtrevision Ortsplanung Zumikon Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
1. Ausgangslage
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.