Art. 13 · Suter • von Känel • Wild • AG
BZO Zumikon · S. 18 · Original-PDF
13 Suter • von Känel • Wild • AG Gemeinde Zumikon Bau- und Zonenordnung 5. Gestaltungspläne Gestaltungsplanpflicht Artikel 35 Für die im Zonenplan bezeichneten Gebiete müssen Gestaltungspläne respektive Teil-Gestaltungspläne mit folgendem Inhalt aufgestellt werden:
a)Dorfzentrum West (Einzonung BänningerwegForchautobahn): Sicherstellung einer guten Einordnung der Überbauung an dieser exponierten Lage (Kernzone Dorf). Gewährleistung des funktionalen Bezugs zum Dorfplatz und den angrenzenden Nutzungen. Erhalt eines hochwertigen Grünraumanteils. Der Schulhausbach ist in die Überbauung zu integrieren und der entsprechende Gewässerraum auszuscheiden. Nachweis der Einhaltung der Planungswerte (Lärmschutz) und der Vorgaben der Störfallverordnung.
b)Inter-Community School: Regelung des Ausbaus der Inter-Community School am Strubenacher inklusive deren Aussenanlagen. Gewährleistung einer durchlässigen Bebauungsstruktur. c) Ankenbüel: Sicherstellung einer guten Einordnung der Überbauung an der landschaftlich exponierten Lage.
d)Chreien: Erhalt eines hochwertigen Grünraums primär im Kernbereich des Grundstücks Kat.-Nr. 4744. Gewährleistung der Durchlässigkeit durch eine lockere Bebauungsstruktur mit angemessenen Freiflächen sowie einer sorgfältigen Abstimmung auf die Topografie im Bereich des Grundstücks Kat.-Nr. 4730. Sicherstellung eines schonungsvollen Übergangs zwischen Gewerbezone und Grünraum durch Anordnung, Volumetrie und Gestaltung der Bauten im Bereich des Grundstücks Kat.-Nr.4728.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.