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Art. 11 · 5. Gestaltungspläne

BZO Zumikon · S. 16 · Original-PDF

11 Suter • von Känel • Wild • AG Gemeinde Zumikon Bau- und Zonenordnung Gesamtnutzfläche (GNF) Artikel 28 Für die Gesamtnutzfläche anrechenbar sind alle dem Wohnen, Arbeiten oder sonst dem dauernden Aufenthalt dienenden oder hierfür verwendbaren Flächen in den Voll-, Dach- und Untergeschossen, unter Einschluss der dazugehörigen Erschliessungsflächen, Sanitärräume sowie inneren Trennwände. Die Aussenmauerquerschnitte sind nicht anrechenbar. Begrünung Artikel 29 Bei Neubauten und erheblichen Umbauten sind Flachdächer, soweit sie nicht mit einem ausgebauten Geschoss als begehbare Terrasse benutzt werden, zu begrünen. Grundstücke, die sich innerhalb des Perimeters "Gemeindegebiet mit hohem Grünanteil" befinden, müssen in der Regel mindestens 25 % der massgeblichen Grundfläche begrünen. Abgrabungen Untergeschosse Artikel 30 Der gewachsene Boden darf entlang der Gebäudefassade höchstens 1.00 m abgegraben werden. Davon ausgenommen sind Ein- und Ausfahrten zu Einzel- und Doppelgaragen. Attikageschosse (vgl. Skizze im Erläuterungsbericht) Artikel 31 Dachgeschosse über Flachdächern (Attikageschosse) müssen mit Ausnahme der nach § 292 PBG zulässigen Dachaufbauten ein Profil einhalten, das auf den fiktiven Traufseiten unter Einhaltung der zulässigen Gebäudehöhe maximal 1 m über der tatsächlichen Schnittlinie zwischen der Aussenkante der Fassade und der Oberkante des fertigen Fussbodens des Attikageschosses unter 45° angelegt wird. Attikageschosse dürfen hangseitig fassadenbündig angeordnet werden, wenn auf dieser Seite unter Einbezug der Attikageschosse die zulässige Gebäudehöhe eingehalten wird. Die Fläche solcher Attikageschosse darf nicht grösser sein als die von Attikageschossen gemäss Abs. 1. Brüstungen von Dachterrassen sind von den Breitenbeschränkungen für Dachaufbauten ausgenommen, sofern sie die zulässige Gebäudehöhe nicht überschreiten. Strassenabstand Artikel 32 Wo Verkehrsbaulinien fehlen, haben auch unterirdische Gebäude, unter Vorbehalt von Art. 6 BZO, einen Abstand von 2 m gegenüber öffentlichen Strassen, Plätzen und Wegen einzuhalten. 11 Suter • von Känel • Wild • AG Gesamtrevision Ortsplanung Zumikon Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Verdichtungspotenzial Die Grundstücke in Wohn- und Mischzonen, auf denen sich Bauten befinden, die vor 1980 erstellt wurden, besitzen das grösste realistische Verdichtungspotenzial. Gemäss kantonaler Statistik bestehen rund 200'000 m2 Geschossflächenreserven auf den überbauten Grundstücken. In der Annahme, dass aufgrund der durchschnittlichen jährlichen Erneuerungsrate von 1 % im Betrachtungszeitraum bis 2030 der Ausbaugrad in diesen Gebieten steigt, können aufgrund der Nachverdichtung rund 500 zusätzliche Personen in Zumikon wohnen. Fazit Der rechtskräftige Zonenplan besitzt ein Fassungsvermögen für insgesamt ca. 6'700 Einwohner. Zuwachs Einwohner Einwohner überbaute Zonen (2014) - 5'200 Einwohner Verdichtung überbaute Zonen + 500 5'700 Einwohner unüberbaute Zonen + 1'000 6'700 Kapazität Zonenplan 6'700 Innere Reserven sind ausreichend Bei unveränderter Bautätigkeit wie in den letzten 15 Jahren, mit einem jährlichen Bauzonenverbrauch von 0.6 ha, reichen die heutigen, noch nicht überbauten Wohn- und Mischzonen noch für rund 30 Jahre. Extrapoliert man die durchschnittliche jährliche Bevölkerungsentwicklung in den letzten 15 Jahren und zieht in die Betrachtung auch die Nutzungspotenziale in den Quartieren mit älterer Bausubstanz mit ein, so sind die inneren Reserven noch für rund 15 Jahre ausreichend.

Ø der letzten 5 JahreØ der letzten 15 Jahre
Bevölkerung+ 21 E pro Jahr+ 38 E pro Jahr
Bauzonenverbrauch0.2 ha pro Jahr0.6 ha pro Jahr
Verbleibende Reserve (2014)Wohn- und 18.5 ha Mischzonen Arbeitszonen 0.4 ha Zone für öffent- 0 ha liche Bauten

Tabelle von S. 32 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.