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Art. 42 · Erdgeschossnutzung Baarerstrasse

BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 21 · Original-PDF

An der Baarerstrasse ausserhalb der Kernzonen sind bei Neubauten die Erd­ geschosse so auszugestalten, dass sie eine multifunktionale Nutzung zulassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.