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Art. 41 · Erdgeschossnutzung Kernzonen B und C
BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 20 · Original-PDF
1In den Kernzonen B und C sind zur Erhöhung der Attraktivität im Erdgeschoss publikumsorientierte Nutzungen wie Läden, Restaurants, Ateliers, Schaufenster und dergleichen vorzusehen.
2An ungeeigneten Lagen kann der Stadtrat Ausnahmen bewilligen. 1) Fassung vom 8. Mai 2018, in Kraft seit 24. September 2018 20 Bauordnung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.