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Art. 28 · Bepflanzung und Einfriedungen
BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 14 · Original-PDF
Mit der Baubewilligung kann der Stadtrat verlangen, dass vorhandene Bäume, Gehölze, besondere Baumgruppen und Grünanlagen bestehen bleiben, neu Bäume und Sträucher gepflanzt werden sowie das Vorgartenland als Teil eines durchgehend gestalteten Strassenraums gärtnerisch hergerichtet wird. Derartige Auflagen können insbesondere auch gemacht werden, um die Bodenversiegelung zu begrenzen. 14 Bauordnung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.