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Art. 81b

BZO Zürich · S. 54 · Original-PDF

144 1 Im Gebiet gemäss Ergänzungsplan Bahnhof Oerli­ kon Ost kann für die Erstellung von Hochhäusern die Ausnüt­ zungsziffer auf 420 % erhöht werden, wenn die gemäss Frei­ flächenziffer erforderliche Freifläche mindestens zur Hälfte als öffentlich zugänglicher zusammenhängender Freiraum herge­ richtet und für das Gebiet eine gemeinsame Erschliessung für den motorisierten Individualverkehr realisiert wird. Sonderbau­ vorschriften Bahnhof Oerlikon Ost

2Von den Sonderbauvorschriften darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn die Überbauung nach einheitlichen Gestaltungs­ grundsätzen jeweils durch einen Gestaltungsplan sichergestellt wird. Dieser muss eine planerisch und städtebaulich zweck­ mässige Bauzonenfläche umfassen. 144 Eingefügt durch GRB vom 28. November 2001; Inkraftsetzung 31. August 2002. 54 Bauordnung der Stadt Zürich Bau- und Zonenordnung (BZO 2016) 700.100

3Gestaltungspläne, die den Rahmen der vorstehend festge­ legten Bestimmungen und der ergänzend anwendbaren allge­ meinen Bau- und Zonenordnung nicht überschreiten, bedürfen ledig­lich der Zustimmung des Stadtrates.

4Soweit diese Sonderbauvorschriften keine besonderen Bestim­ mungen enthalten, findet die allgemeine Bau- und Zonenord­ nung Anwendung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.