Art. 81b
BZO Zürich · S. 54 · Original-PDF
144 1 Im Gebiet gemäss Ergänzungsplan Bahnhof Oerli kon Ost kann für die Erstellung von Hochhäusern die Ausnüt zungsziffer auf 420 % erhöht werden, wenn die gemäss Frei flächenziffer erforderliche Freifläche mindestens zur Hälfte als öffentlich zugänglicher zusammenhängender Freiraum herge richtet und für das Gebiet eine gemeinsame Erschliessung für den motorisierten Individualverkehr realisiert wird. Sonderbau vorschriften Bahnhof Oerlikon Ost
2Von den Sonderbauvorschriften darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn die Überbauung nach einheitlichen Gestaltungs grundsätzen jeweils durch einen Gestaltungsplan sichergestellt wird. Dieser muss eine planerisch und städtebaulich zweck mässige Bauzonenfläche umfassen. 144 Eingefügt durch GRB vom 28. November 2001; Inkraftsetzung 31. August 2002. 54 Bauordnung der Stadt Zürich Bau- und Zonenordnung (BZO 2016) 700.100
3Gestaltungspläne, die den Rahmen der vorstehend festge legten Bestimmungen und der ergänzend anwendbaren allge meinen Bau- und Zonenordnung nicht überschreiten, bedürfen lediglich der Zustimmung des Stadtrates.
4Soweit diese Sonderbauvorschriften keine besonderen Bestim mungen enthalten, findet die allgemeine Bau- und Zonenord nung Anwendung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.