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Art. 5 · Die allgemeinen Vorschriften gelten für alle Bauzonen, so

BZO Zürich · S. 9 · Original-PDF

­ weit sie nicht auf einzelne Zonen beschränkt sind oder für einzel­ ne Zonen nicht ausdrücklich etwas Abweichendes bestimmt ist. Geltung

ZoneWohnanteilspfilchtMinimalwert
zweigeschossig90 %50 %
dreigeschossig90 % 66 %66 % 33 %
viergeschossig90 % 75 %75 % 50 %
fünfgeschossig90 % 80 %80 % 60 %
sechsgeschossig90 % 83 %83 % 66 %

Tabelle von S. 9 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.