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Art. 26 · Die allgemeinen Vorschriften gelten für alle Kernzonen

BZO Zürich · S. 30 · Original-PDF

, soweit in den Zusatzvorschriften für die einzelnen Gebiete nicht ausdrücklich etwas Abweichendes bestimmt ist. Geltung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.