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Art. 25 · Die Kernzonenvorschriften bezwecken die Wahrung des Gebietscharakters durch …
BZO Zürich · S. 30 · Original-PDF
Pflege der bestehenden Bau- und Grün substanz und deren eingepasste Ergänzung durch Bauten und Anlagen. Zweck 2. Allgemeine Vorschriften für alle Kernzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.