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Art. 24i · In den Gebieten b, c und d dürfen 2 % der im Hofbe
BZO Zürich · S. 27 · Original-PDF
reich gelegenen Parzellen und Parzellenteile, wenigstens jedoch 10 m2, mit besonderen Gebäuden überstellt werden. Besondere Gebäude 3. Quartiererhaltungszone II Art. 24k 1 Die Gebiete zeichnen sich aus durch eine mehrheitlich offene Bauweise des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts mit prägnanten Strassenräumen und parkähnlichen Gärten. Gebiets charakter
2Die Fassaden sind repräsentativ gestaltet und weisen überwie gend 3 bis 4 Vollgeschosse mit ausgeprägtem Sockelgeschoss und Traufbereich auf.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.