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Art. 4.1 · 4.1. Grünzonen

BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 9 · Original-PDF

1Die Grünzonen sind Freihaltezonen16, die naturnah zu gestalten sind, unterirdische Bauten und Anlagen sind zulässig. Grünzonen GRZ

2Der bestehende Baum- und Gehölzbestand ist zu erhalten, sachgerecht zu pflegen und nötigenfalls zu ersetzen.

3Bei der Neuanlage oder bei der Umgestaltung von Grünzonen sowie deren Pflege sind geeignete Massnahmen zur Förderung von naturnahen Lebensräumen für Fauna und Flora umzusetzen.

4In den Grünzonen gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe ES III.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.