Art. 6 · Wohnzonen W2, W3 und W4
BZO Bau- und Nutzungsordnung Zofingen · S. 10 · Original-PDF
1Die Wohnzonen W2, W3 und W4 sind für den Bau von Wohngebäuden bestimmt. Nicht störende Gewerbe- oder Dienstleistungsbetriebe sind gestattet. Nicht zulässig sind störende Betriebe des Sexgewerbes wie Bordelle, Sexshops und dgl. Wohnzonen W2, W3 und W4
2Terrassierte Bauten sind in der Wohnzone W2 nur möglich, wenn sie gut in die landschaftliche und bauliche Umgebung eingepasst sind. Die maximal zulässige Gebäudelänge darf dabei nicht überschritten werden.
3In der Wohnzone W4 ist der Neubau freistehender Ein- und Zweifamilienhäuser nur gestattet, wenn Restflächen oder Baulücken nicht auf sinnvolle Weise mit Mehrfamilienhäusern oder anderen verdichteten Wohnformen bebaut werden können.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.