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Art. 41 · Parkierung

BZO Bau- und Nutzungsordnung Zofingen · S. 28 · Original-PDF

Bei Mehrfamilienhäusern und Arealüberbauungen mit einer Ausnützungsziffer über 0.55 und mehr als 10 Wohneinheiten sind mindestens ¾ der Abstellplätze für Bewohnerinnen und Bewohner unterirdisch anzuordnen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.