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Art. 20 · Naturschutzzone im Wald NSW

BZO Bau- und Nutzungsordnung Zofingen · S. 17 · Original-PDF

1Die Naturschutzzone im Wald NSW dient der Erhaltung und Förderung seltener Waldgesellschaften und besonderer Waldstrukturen als Lebensraum schutzwürdiger Pflanzen und Tiere. Dies ist durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung sicherzustellen. Naturschutzzone im Wald NSW

2Soweit nachstehend oder vertraglich nichts anderes festgelegt ist, sind die Waldbestände in Naturschutzzonen mit standortgerechten Baumarten und soweit möglich auf natürliche Art zu verjüngen. Totholz (stehendes und liegendes) ist zu belassen und Waldränder sind gestuft zu bewirtschaften mit Kraut- und Strauchschicht. Ferner ist der Baumbestand gemäss dem typischen Waldstandort zu bewirtschaften. Orchideenstandorte sind periodisch auszulichten. Eichenbestände sind zu fördern.

3Die Naturschutzzonen Wald im Martinsgraben, Brunngraben und im Hinter Riedtal umfassen weitgehend natürliche, unverbaute Bachläufe, deren Quellbereiche und nähere Umgebung. Die frei fliessenden Bäche sind unverbaut zu erhalten und die typische bachbegleitende Vegetation ist zu fördern.

4In den Buchenbeständen der Naturschutzzonen Wald im Schlossbaan, Steinbruchwald, im Erlenmöösli und bei der Gigerwand sind Altholzinseln mit Nutzungsverzicht ausgeschieden. Der Eichenbestand im Stiftswald ist langfristig zu erhalten.

5Im ehemaligen Steinbruch Chuzehöhli sind die früheren Abbauwände als geologischer Aufschluss zu erhalten. Bei der ehemaligen Kiesgrube Munihubel sind die geologischen Aufschlüsse freizulegen und ist der Verbund kleiner Weiher und Feuchtgebiete zu erhalten.

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6Die Orchideenstandorte im südlichen Bereich der Naturschutzzonen Chuzenhöhli, Gigerberg und Heubeeriberg sind durch periodische Auslichtungen zu fördern.

7Der westliche Bereich der Naturschutzzone Wald im Brunngraben ist als Amphibienlaichgebiet zu fördern. Bei der Durchforstung und der Verjüngung sind standortgerechte Laubholzarten zu begünstigen und Kleinstrukturen wie Asthaufen sind anzulegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.