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Art. 19 · Uferschutzzone UF
BZO Bau- und Nutzungsordnung Zofingen · S. 17 · Original-PDF
1Die Uferschutzzone UF umfasst einen Landstreifen entlang der Wigger, der aus Gründen des Landschaftsschutzes freizuhalten und aufzuwerten ist. Uferschutzzone UF
2Bauten sind nur gestattet, wenn sie dem Schutz und dem Unterhalt der Uferschutzzone dienen. Unumgängliche Verbauungen oder Böschungssicherungen sind naturnah zu gestalten. Die Bepflanzung hat mit standortheimischen Pflanzen zu erfolgen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.