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Art. 15 · Grünzone GR

BZO Bau- und Nutzungsordnung Zofingen · S. 15 · Original-PDF

1Die Grünzone GR umfasst Gebiete, die aus Gründen des Landschaftsund Ortsbildschutzes freizuhalten sind, als öffentliche Erholungsräume dienen und nicht überwiegend landwirtschaftlich genutzt werden. Grünzone GR

2Bauten sind nur gestattet, soweit sie der öffentlichen Erholung oder der Pflege und dem Unterhalt der Zone dienen. Mit Ausnahme der Bereiche Heiternplatz und Hirschpark sind Hochbauten nur in Form von Kleinbauten zulässig.

3Gehölze und Hecken in der Grünzone dürfen nicht gerodet werden und sind angemessen zu pflegen. Abgänge von Einzelbäumen sind zu ersetzen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.