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Art. 49 · Entlüftungen
BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 30
Ventilatoren, Rauch-, Dampf- und Entlüftungsleitungen dürfen nicht gegen Strassen, öffentliche Plätze und Nachbargebäude ausmünden. Auf Strassen gerichtete Kleinventilatoren von Gaststätten, Wohnungen und Ställen sind zulässig, wenn sie mindestens 2.50 m über Terrain ausmünden. 30
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.