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Art. 1948 · Immissionsschutzzone

BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 16

Immissionsschutzzone Die Immissionsschutzzone umfasst jene Gebiete, in welcher ein erhöhter Schallschutz erforderlich ist.

In der Immissionsschutzzone ist das Bauen gemäss der entsprechenden Grundzone gewährleistet.

Die Geschäftsleitung hat bei Neuanlagen und Renovationen bestehender Bauten alle Vorkehrungen zur Verminderung der durch die Nationalstrasse N13 bewirkten Immissionen zu verlangen, die nach der Erfahrung notwendig, dem Stande der Technik anwendbar und für den Eigentümer zumutbar sind.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.