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Art. 1446 · Industriezone

BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 12

Die Industriezone ist für industrielle und gewerbliche Betriebe bestimmt. Zulässig sind auch industrie- und gewerbebezogene Dienstleistungs- und Handelsbetriebe.

Die Geschäftsleitung kann verlangen, dass industrielle Anlagen sowie Lagerplätze und dergleichen durch geeignete Bepflanzungen abgeschirmt werden.

Es sind nur Wohnungen für Personal gestattet, dessen ständige Anwesenheit im Betrieb erforderlich ist.

Technisch notwendige Aufbauten wie Kamine, Liftschächte usw. dürfen die im Zonenschema vorgesehene maximale Gebäudehöhe überragen.

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.