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Art. 70 · Kinderwagen

BZO Zell · S. 21 · Original-PDF

In Mehrfamilienhäusern sind in der Höhe des Hauseinganges oder der Garageneinfahrt genügend grosse, ebenerdige zugängliche, gedeckte Abstellflächen für Kinderwagen bereitzustellen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.