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Art. 37 · Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG2, WG3 und WG5
BZO Zell · S. 13 · Original-PDF
1Die geschlossene Bauweise ist zulässig.
2Höchstens mässig störende Betriebe sind zulässig.
3Die Ausnützung kann um das Mass der gewerblich genutzten anrechenbaren Geschossflächen erhöht werden, höchstens aber um 1/5 der Grundnutzung. E Gewerbe- und Industriezone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.