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Art. 31 · Kapellenweg
BZO Zell · S. 11 · Original-PDF
Gegenüber dem Kapellenweg haben Unterniveaubauten, unterirdische Bauten und oberirdische Gebäude einen Mindestabstand von 3,50 m einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.