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Art. 29 · Mindestausnützung
BZO Zell · S. 11 · Original-PDF
Bei Neubauten ist in der Zentrumszone Kollbrunn mindestens 80 % der zulässigen Ausnützung zu realisieren.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.