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Art. 24 · Geschlossene Bauweise
BZO Zell · S. 10 · Original-PDF
Die geschlossene Bauweise ist bis zur maximal zulässigen Gebäudelänge gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.