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Art. 24 · Geschlossene Bauweise

BZO Zell · S. 10 · Original-PDF

Die geschlossene Bauweise ist bis zur maximal zulässigen Gebäudelänge gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.