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Art. 22 · Gestaltungsplanpflicht

BZO Zell · S. 10 · Original-PDF

In dem im Kernzonenplan Weiler Oberlangenhard besonders bezeichneten Areal darf das bestehende Bauvolumen nur im Rahmen eines Gestaltungsplanes umgenutzt, wesentlich verändert oder erweitert werden. Der Gestaltungsplan bedarf der Zustimmung der Gemeindeversammlung. B Zentrumszone Z

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.