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Art. 47 · Gebühren

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 33 · Original-PDF

1Für die Tätigkeit des Gemeinderates und durch diesen beauftragte Dritte in den Bereichen Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen werden Gebühren erhoben.

2Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenreglement der Gemeinde.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.