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Art. 33

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 25 · Original-PDF

1Bei der Ausnutzungsziffer werden zusätzlich zu den in der ABauV 1) Ausnützungsziffer angeführten Flächen nicht angerechnet:

–Dach- und Attikageschosse

Gewerbeanteil

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.