Art. 23
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 18 · Original-PDF
1Die Naturschutzzonen dienen der Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen schutzwürdiger Pflanzen und Tiere. Naturschutzzonen Kulturland
2Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt wird, sind Bauten, Anlagen, Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttungen, Ablagerungen), Bewässerung, Entwässerung, Umbruch, Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautvertilgungsmitteln, Aufforstung (Betreten, Campieren, Feuer entfachen usw.) nicht gestattet.
3Folgende Naturschutzzonen werden ausgeschieden:
Rinderweide keine Düngung keine Dauerweide keine Zufütterung
| Zone | Bezeichnung im Plan | Schutzziel | Bewirtschaftung und Unterhalt, Nutzungseinschränkungen |
|---|---|---|---|
| Magerwiese | hellgelb | Artenreiche Heuwiese (hoher Anteil Mager- keitszeiger) | Heuwiese, keine Düngung und Be- weidung |
| Feuchtgebiet Streuwiese Gewässer | blau S G | Riedwiese/Flachmoor Laichgebiet, Brutbiotop | keine Düngung und Beweidung, kein Betreten, keine Jagd Streuschnitt im Herbst / Winter kein Schwimmen, Befahren, Fischen, Einfangen und Aussetzen von Tieren |
| Fromentalwiese | gelb | Artenreiche Heuwiese | Heu- und Emdschnitt keine Flüssigdünger keine Stickstoff-Mineraldünger keine Beweidung |
| Extensive Weide | orange | Artenreiche Weide | Rinderweide keine Düngung keine Dauerweide keine Zufütterung |
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