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Art. 58 · Parkplätze und Autoabstellplätze
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 30 · Original-PDF
1 Das Oberflächenwasser muss gemäss den Richtlinien des Kantons Aargau entwässert werden (Nicht direkt versickert). 30 -31 - 6. Teil Schutzvorschriften 6.1 Einordnung von Bauten und Anlagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.