Art. 34 · Natur- und Kulturobjekte
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 24 · Original-PDF
Die im Kulturlandplan bezeichneten und im Anhang "Naturobjekte" aufgelisteten Naturund Kulturobjekte sind geschützt, dürfen nicht beseitigt werden und sind fachgerecht zu unterhalten. 2 Folgende Naturobjekte sind geschützt: Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkungen Hecken mit Pufferstreifen Schutzziel (erhalten/fördern) Naturobjekte Bezeichnung im Plan
–Struktur erhalten
–periodisch zurückschneiden/verjüngen
–im gleichen Jahr nicht mehr als 1/3 auf den Stock setzen
–vorgelagerter Krautsaum (Pufferstreifen) von 2 m Breite
–keine Bauten, Ablagerungen und Depots innerhalb des Pufferstreifens Hochstammobstbestand Signatur, grün
–Brutgebiete und Nahrungslebensräume
–Gliederung der Landschaft
–Trittstein, Vernetzungselement
–Windschutz
–Artenreichtum Signatur, grün
–abgehende Bäume wieder mit Hochstamm-Obstbäumen ersetzen.
–Ergänzungspflanzungen erwünscht
–Pflege auf Lebensdauer
–freistehender Baum: Bei natürlichem Abgang ersetzen Quelle, Weiher, Sümpfe
–siedlungs-/landschaftsprägendes Naturelement
–Kulturrelikt Einzelbäume Symbol, (Ei, Fi, Li)
–Laich-, Brutgebiet
–Kein Einfangen und Aussetzen von Tieren
–Kein Schwimmen und Befahren Aussichtspunkt Symbol
–Aussicht freihalten
–keine sichtbehindernden Bauten und bleibende Pflanzungen Dolinen Symbol Erhalt Pflege zur Bewahrung des naturkundlichen Wertes Grenzsteine, Denkmal, Wegkreuz Symbol, (0, W, S) Erhalt Pflege zum Erhalt des kulturgeschichtlichen Wertobjektes Symbol (G, D, W) Symbol, (B) Erhalt Keine Düngung und Beweidung Magere Böschungen
–Waldrand stufig strukturiert anlegen und erhalten (periodisch pflegen)
–einen vorgelagerten Krautsaum von 3 m Breite nur extensiv bewirtschaften (kein Mulchen, keine Siloballen lagern. olivgrüne Linie
–Brut- und Nahrungsbiotop
–Gliederung der Landschaft
–Trittstein, Vernetzungselement
–Windschutz
–vielfältiger Übergangsbereich Wald-Kulturland
–Artenreichtum Ökologisch wertvoller Waldrand 24
–25 - 4. Teil Baubegriffe und Messweisen 4.1 Nutzung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.