← BZO Würenlingen · Inhaltsverzeichnis

Art. 31 · Magerwiesen

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 22 · Original-PDF

Magerwiesen sind als Lebensräume für eine grosse Zahl von seltenen, gefährdeten Pflanzen- und Tierarten, die nicht in andere Lebensräume ausweichen können (Spezialisten), zu erhalten und zu fördern. 2 Magerwiesen dürfen nicht gedüngt und nicht beweidet werden. Sie sind jährlich einmal zu mähen. Die erste Mahd darf nicht vor Mitte Juni erfolgen. Das Schnittgut ist zu entfernen. 3 Düngung, Aufforstung oder andere Veränderungen, welche die Zusammensetzung der Magerwiesen beeinflussen, sind nicht gestattet. 4 Im bezeichneten Gebiet sind zusätzlich Christbaumkulturen ohne Einzäunung gestattet. 5 Im Gebiet der Kiesgrube Oberdorf soll auf dem nicht bewaldeten Teil als Endzustand eine Magerwiese mit Hecken entstehen. Bis der Endzustand erreicht ist, sind die für Pflege und Unterhalt des Gebietes erforderlichen Massnahmen, wie Geländekonsolidierungen, Setzen von Böschungen usw. zulässig. Die Vorkehrungen zur Erreichung des Endzustandes bedürfen einer Baubewilligung. 3.5 Überlagerte Schutzzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.