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Art. 43 · Attika
BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 83 · Original-PDF
1Auf Flachdachbauten kann ein Attikageschoss erstellt werden.
2Das Attikageschoss muss bei mindestens zwei Fassaden gegenüber dem darunterliegenden Geschoss um mind. 1.50 m zurückversetzt werden (gilt auch für Vordächer). Nicht zugelassen ist die Zurückversetzung der beiden Schmalseiten.
3Die Geschosshöhe des Attikageschosses beträgt max. 3.50 m. 81 Die Fachausschuss kann durch die Planungskommission wahrgenommen werden, sofern sie mind. drei Fachleute umfasst. 82
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.