Art. 31 · ZPP N13 «Sperlisacker, Rüfenacht»
BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 67 · Original-PDF
1Die ZPP bezweckt die Festlegung der Baumöglichkeiten mit folgenden speziellen Zielen: • die haushälterische Nutzung des Bodens durch verdichtete Bauweise, • das Erstellen einer Überbauung mit hoher Wohnqualität, gemeinschaftlichen Anlagen und ausgewogener sozialer Durchmischung, • die Vernetzung der Landschaft, • die gute und konfliktfreie Einordnung in die Umgebung, • die Gestaltung des Siedlungsrandes, • die gesamtheitliche Aussenraumgestaltung, • die Ausscheidung von Flächen für öffentliche Zwecke, • die Optimierung der Erschliessung und Parkierung, • die Schaffung von Fuss- und Radwerverbindungen.
2Nutzungsart: Wohnen (mit einem Mindestanteil von hindernisfreien Wohnungen von 20% der oberirdischen Geschossfläche für das Wohnen), für die Quartierversorgung notwendige Gewerbe und Dienstleistungen, kleine Büros und Praxen, nicht störendes Kleingewerbe, Sport- und Freizeitanlage, Kindergarten.
3Nutzungsmass: Geschossflächenziffer oberirdisch max. 0.6 65 66 Anzahl Vollgeschosse: 2 Fassadenhöhe traufseitig max. 7.00 m, Fassadenhöhe giebelseitig max. 11.00 m.
4Lärmempfindlichkeitsstufe: Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.